Pflegegrad 5: Leistungen, Pflegegeld, Voraussetzungen und Ansprüche 2026

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Pflegegrad 5: Leistungen, Pflegegeld, Voraussetzungen und Ansprüche 2026

Was ist Pflegegrad 5? 

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er wird Menschen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung zuerkannt. Der Unterstützungsbedarf ist meist sehr hoch und betrifft nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens. Um eine umfassende Versorgung sicherzustellen, stehen die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. 

 

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5? 

Mit Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören unter anderem das höchste Pflegegeld, die höchsten Pflegesachleistungen, Leistungen für die Tages- und Nachtpflege, Zuschüsse für die vollstationäre Pflege sowie zahlreiche weitere Unterstützungsangebote für die häusliche Versorgung. 

 

Das Wichtigste auf einen Blick 

Pflegegrad 5 ist für Menschen vorgesehen, die dauerhaft auf eine intensive pflegerische Versorgung angewiesen sind. Die Pflegeversicherung stellt hierfür die höchsten Leistungsbeträge bereit, um sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege bestmöglich zu unterstützen.

✅ 131 € monatlich

Pflegeberatung

✅ Kostenfrei

Wohnraumanpassung

✅ Bis zu 4.180 € je Maßnahme

✅ 30,25 € monatlich (bei Voraussetzungen)

Digitale Pflegeanwendungen

✅ Bis zu 53 € monatlich

✅ Kostenlose

Pflegegeld

✅ 990 € monatlich

Pflegesachleistungen

✅ 2.299 € monatlich

Verhinderungspflege

✅ Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets von 3.539 € pro Jahr

Kurzzeitpflege

✅ Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets von 3.539 € pro Jahr

Tages- und Nachtpflege

✅ 2.085 € monatlich

Vollstationäre Pflege

✅ 2.096 € monatlich Zuschuss

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Was ist bei Pflegegrad 5 neu?

Mit Pflegegrad 5 werden die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Gegenüber Pflegegrad 4 steigen insbesondere das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie die Zuschüsse für die vollstationäre Pflege nochmals an. Gleichzeitig ist Pflegegrad 5 häufig mit einem sehr hohen Betreuungsaufwand verbunden, sodass Angehörige und professionelle Pflegekräfte eng zusammenarbeiten müssen. 

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt. Die Einstufung erfolgt unabhängig von einer bestimmten Diagnose. Entscheidend ist ausschließlich, wie stark die betroffene Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Die Begutachtung wird bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD) und bei privat Versicherten durch MEDICPROOF durchgeführt. 


Wann erhält man Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn bei der Begutachtung mindestens 90 Punkte erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und eine besonders intensive pflegerische Versorgung erforderlich ist. 
Typische Gründe für Pflegegrad 5 sind:

  • vollständige Unterstützung bei nahezu allen Alltagstätigkeiten 
  • dauerhafte Bettlägerigkeit 
  • weit fortgeschrittene neurologische Erkrankungen 
  • schwere Formen einer Demenz 
  • umfassender Pflegebedarf rund um die Uhr 


Welche Bereiche werden bei der Begutachtung bewertet?

Ob Pflegegrad 5 anerkannt wird, entscheiden nicht allein eine Erkrankung oder das Alter. Maßgeblich ist vielmehr, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Bei der Begutachtung bewertet der Medizinische Dienst (MD) beziehungsweise bei privat Versicherten MEDICPROOF insgesamt fünf Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung.


Folgende Bereiche werden bewertet:

  • Mobilität und Beweglichkeit (10 %)
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)
  • Selbstversorgung im Alltag (40 %)
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)


Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich die Gesamtpunktzahl, anhand der anschließend der passende Pflegegrad festgelegt wird.
Finden Sie im kostenlosen Pflegegrad-Rechner im Voraus die potentielle Pflegegradeinstufung heraus.

Wie viele Punkte benötigt man für Pflegegrad 5?

Aus den einzelnen Bewertungsbereichen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 Punkten.

Unter 12,5 Punkte

Kein Pflegegrad

12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 1

27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 2

47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 3

70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 4

90 bis 100 Punkte

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Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Mit Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige das höchste Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Leistung richtet sich an Menschen, die überwiegend zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Aufgrund des sehr hohen Unterstützungsbedarfs soll das Pflegegeld dazu beitragen, die häusliche Pflege langfristig sicherzustellen und pflegende Angehörige finanziell zu entlasten. Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 990 Euro pro Monat. Die Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet selbst, wie das Geld verwendet wird. In der Praxis wird das Pflegegeld häufig genutzt, um Angehörige für ihren hohen Pflegeaufwand zu unterstützen oder zusätzliche Hilfen im Alltag zu finanzieren. Da Menschen mit Pflegegrad 5 meist rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind, reicht die Versorgung durch Angehörige allein häufig nicht aus. Deshalb wird das Pflegegeld oft mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen.

Das Wichtigste zum Pflegegeld

  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • 990 Euro monatlich (2026)
  • Auszahlung direkt an die pflegebedürftige Person
  • Unterstützung der häuslichen Pflege
  • Kombination mit weiteren Pflegeleistungen möglich


Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Pflegesachleistungen spielen bei Pflegegrad 5 eine zentrale Rolle. Aufgrund des sehr hohen Pflegebedarfs wird die Versorgung häufig durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt oder vollständig übernommen. Dadurch erhalten Pflegebedürftige professionelle Hilfe bei allen pflegerischen Aufgaben des täglichen Lebens.


Im Jahr 2026 stehen hierfür bis zu 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung. Der Betrag wird direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet und kann unter anderem für die Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder medizinisch notwendige pflegerische Maßnahmen eingesetzt werden. Gerade bei Pflegegrad 5 werden Pflegesachleistungen häufig täglich in Anspruch genommen. Sie entlasten Angehörige erheblich und tragen dazu bei, eine qualitativ hochwertige Versorgung im eigenen Zuhause möglichst lange sicherzustellen.


Das Wichtigste zu den Pflegesachleistungen

  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • Bis zu 2.299 Euro monatlich (2026)
  • Direkte Abrechnung mit dem Pflegedienst
  • Professionelle Unterstützung bei umfangreichem Pflegebedarf
  • Kombination mit Pflegegeld möglich


Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Nicht jede Pflegesituation lässt sich dauerhaft im eigenen Zuhause bewältigen. Wenn der Pflegebedarf sehr hoch ist oder eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich wird, kann eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim die passende Lösung sein. Mit Pflegegrad 5 beteiligt sich die Pflegeversicherung im Jahr 2026 mit 2.096 Euro pro Monat an den pflegebedingten Aufwendungen einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Je nach Einrichtung können dennoch Eigenanteile entstehen, beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten. Eine vollstationäre Pflege kommt insbesondere dann infrage, wenn die häusliche Versorgung trotz Unterstützung durch Angehörige und ambulante Pflegedienste dauerhaft nicht mehr sichergestellt werden kann. Ziel ist es, eine fachgerechte und kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten.

Das Wichtigste zur vollstationären Pflege

  • Höchster Zuschuss der Pflegeversicherung
  • 2.096 Euro monatlich (2026)
  • Professionelle Rund-um-die-Uhr-Versorgung
  • Unterstützung bei sehr hohem Pflegebedarf
  • Geeignet, wenn häusliche Pflege nicht mehr ausreicht


Wie lässt sich die Pflege bei Pflegegrad 5 organisieren?

Pflegegrad 5 ist mit dem höchsten Unterstützungsbedarf innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung verbunden. Viele pflegebedürftige Menschen benötigen Hilfe bei nahezu allen alltäglichen Tätigkeiten und sind rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen. Um eine sichere und verlässliche Versorgung zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Planung der Pflege besonders wichtig.

In vielen Fällen übernehmen Angehörige weiterhin einen Teil der Pflege. Gleichzeitig werden häufig ambulante Pflegedienste, Pflegehilfsmittel und weitere Unterstützungsangebote eingesetzt. Reicht die häusliche Versorgung trotz dieser Leistungen dauerhaft nicht mehr aus, kann auch eine vollstationäre Pflege die passende Lösung sein.

Welche Form der Versorgung sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Pflegesituation, den gesundheitlichen Einschränkungen und den Möglichkeiten der Angehörigen ab. Eine individuelle Pflegeberatung kann dabei helfen, die passenden Leistungen miteinander zu kombinieren.


Wann sollte eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 beantragt werden?

Eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 kommt infrage, wenn sich der Gesundheitszustand gegenüber Pflegegrad 4 dauerhaft verschlechtert und nahezu in allen Bereichen des täglichen Lebens umfassende Unterstützung erforderlich wird. Typische Anzeichen können sein:

  • vollständige Hilfe bei der Körperpflege
  • dauerhafte Unterstützung beim Essen und Trinken
  • sehr starke Einschränkungen der Mobilität
  • umfassender Betreuungsbedarf bei Demenz
  • Pflege und Betreuung über nahezu den gesamten Tag


Liegt ein solcher Unterstützungsbedarf vor, kann ein Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach einer erneuten Begutachtung entscheiden der Medizinische Dienst oder MEDICPROOF über die Einstufung.


Unsere Empfehlung zu Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 stellt Pflegebedürftige und Angehörige vor besonders große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, alle Leistungen der Pflegeversicherung vollständig auszuschöpfen und die Versorgung frühzeitig zu planen. Das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie die Zuschüsse für die vollstationäre Pflege bilden häufig die Grundlage einer langfristigen Versorgung. Zusätzlich sollten auch weitere Leistungen wie der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder eine Pflegeberatung genutzt werden. Eine gute Kombination verschiedener Leistungen kann Angehörige spürbar entlasten und dazu beitragen, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen

Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Pflegegrad 5.