Pflegegrad 3: Leistungen, Pflegegeld, Voraussetzungen und Ansprüche 2026

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Pflegegrad 3: Leistungen, Pflegegeld, Voraussetzungen und Ansprüche 2026

Was ist Pflegegrad 3? 

Pflegegrad 3 erhalten Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 stehen deutlich höhere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem ein höheres Pflegegeld, höhere Pflegesachleistungen sowie umfangreiche Unterstützungsangebote für die häusliche und teilweise auch stationäre Pflege. 

 

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3? 

Mit Pflegegrad 3 erhöhen sich zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Neben einem höheren Pflegegeld und höheren Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige unter anderem den Entlastungsbetrag, eine Pflegebox, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Tages- und Nachtpflege sowie Leistungen aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget nutzen. Dadurch werden sowohl die pflegebedürftige Person als auch die häusliche Pflege deutlich stärker unterstützt. 

 

Das Wichtigste auf einen Blick 

Pflegegrad 3 bedeutet eine erhebliche Erweiterung der Leistungen gegenüber Pflegegrad 2. Besonders das höhere Pflegegeld und die umfangreicheren Leistungen für die häusliche Pflege sorgen dafür, dass pflegende Angehörige entlastet und professionelle Pflegeleistungen besser finanziert werden können.

✅ 131 € monatlich

Pflegeberatung

✅ Kostenfrei

Wohnraumanpassung

✅ Bis zu 4.180 € je Maßnahme

✅ 30,25 € monatlich (bei Voraussetzungen)

Digitale Pflegeanwendungen

✅ Bis zu 53 € monatlich

✅ Kostenlose

Pflegegeld

✅ 599 € monatlich

Pflegesachleistungen

✅ 1.497 € monatlich

Verhinderungspflege

✅ Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets von 3.539 € pro Jahr

Kurzzeitpflege

✅ Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets von 3.539 € pro Jahr

Tages- und Nachtpflege

✅ 1.357 € monatlich

Vollstationäre Pflege

✅ 1.319 € monatlich Zuschuss

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Was ist bei Pflegegrad 3 neu? 

Im Vergleich zu Pflegegrad 1 oder 2 steigen bei Pflegegrad 3 zahlreiche Leistungsbeträge deutlich an. Vor allem das höhere Pflegegeld, die höheren Pflegesachleistungen sowie die umfangreicheren Leistungen für die Tages- und Nachtpflege schaffen mehr finanzielle Möglichkeiten für die Organisation der häuslichen Pflege. Gleichzeitig gewinnt das gemeinsame Entlastungsbudget zunehmend an Bedeutung, da bei einem höheren Pflegebedarf häufiger Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt wird. 

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Maßgeblich ist dabei nicht die Erkrankung selbst, sondern der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag. Je stärker Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben erforderlich ist, desto höher fällt die Bewertung im Begutachtungsverfahren aus. Die Begutachtung erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch MEDICPROOF.


Wann erhält man Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn bei der Begutachtung mindestens 47,5 Punkte, aber weniger als 70 Punkte erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Typische Gründe sind:

  • erhebliche Einschränkungen der Mobilität 
  • tägliche Unterstützung bei der Körperpflege 
  • regelmäßige Hilfe beim An- und Auskleiden 
  • fortgeschrittene Demenz (Alzheimer-Symptome)
  • chronische Erkrankungen mit umfangreichem Pflegebedarf 


Welche Bereiche werden bei der Begutachtung bewertet?

Ob Pflegegrad 3 anerkannt wird, entscheiden nicht allein eine Erkrankung oder das Alter. Maßgeblich ist vielmehr, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Bei der Begutachtung bewertet der Medizinische Dienst (MD) beziehungsweise bei privat Versicherten MEDICPROOF insgesamt fünf Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung.


Folgende Bereiche werden bewertet:

  • Mobilität und Beweglichkeit (10 %)
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)
  • Selbstversorgung im Alltag (40 %)
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)


Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich die Gesamtpunktzahl, anhand der anschließend der passende Pflegegrad festgelegt wird.
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Wie viele Punkte benötigt man für Pflegegrad 3?

Aus den einzelnen Bewertungsbereichen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 Punkten.

Unter 12,5 Punkte

Kein Pflegegrad

12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 1

27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 2

47,5 bis unter 70 Punkte

✪ Pflegegrad 3

70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 4

90 bis 100 Punkte

Pflegegrad 5

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Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld deutlich an und stellt für viele pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen eine wichtige finanzielle Unterstützung dar. Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen übernommen wird. Ziel ist es, die häusliche Versorgung zu fördern und pflegende Angehörige finanziell zu entlasten. Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 bis zu 599 Euro pro Monat. Die Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person, die frei entscheiden kann, wie das Geld verwendet wird. In vielen Familien wird das Pflegegeld ganz oder teilweise an die pflegenden Angehörigen weitergegeben oder für zusätzliche Unterstützung im Alltag eingesetzt.

Mit zunehmendem Pflegebedarf gewinnt das Pflegegeld weiter an Bedeutung. Gleichzeitig kann es – unter bestimmten Voraussetzungen – mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird.

Das Wichtigste zum Pflegegeld

  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • 599 Euro monatlich (2026)
  • Auszahlung direkt an die pflegebedürftige Person
  • Unterstützung der häuslichen Pflege
  • Kombination mit Pflegesachleistungen möglich


Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 3 wird die Verhinderungspflege für viele Familien besonders wichtig. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub oder anderer persönlicher Verpflichtungen. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflege die Versorgung der pflegebedürftigen Person.

Seit der Zusammenführung der bisherigen Leistungen können Pflegebedürftige hierfür das gemeinsame Entlastungsbudget nutzen. Im Jahr 2026 stehen dafür bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Verhinderungspflege schafft wertvolle Freiräume für pflegende Angehörige und hilft dabei, die häusliche Pflege langfristig aufrechtzuerhalten. Gerade bei Pflegegrad 3 ist diese Leistung ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Pflegeorganisation.


Das Wichtigste zur Verhinderungspflege

  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Nutzung des gemeinsamen Entlastungsbudgets
  • Bis zu 3.539 Euro pro Jahr (2026)
  • Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit
  • Unterstützung der häuslichen Pflege


Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Auch die Kurzzeitpflege gewinnt mit Pflegegrad 3 deutlich an Bedeutung. Sie ermöglicht eine vorübergehende stationäre Versorgung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Krisensituation oder bei einem vorübergehend besonders hohen Pflegebedarf erforderlich sein. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über das gemeinsame Entlastungsbudget, das im Jahr 2026 bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr umfasst. Dadurch können notwendige Pflegephasen außerhalb der eigenen Wohnung finanziell unterstützt werden. Die Kurzzeitpflege dient in erster Linie dazu, Versorgungslücken zu vermeiden und pflegende Angehörige in belastenden Situationen zu entlasten. Gleichzeitig erleichtert sie den Übergang nach Krankenhausaufenthalten oder während umfangreicher Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung.


Das Wichtigste zur Kurzzeitpflege

  • Vorübergehende stationäre Pflege
  • Nutzung des gemeinsamen Entlastungsbudgets
  • Bis zu 3.539 Euro pro Jahr (2026)
  • Entlastung in besonderen Pflegesituationen
  • Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten


Wann lohnt sich eine Höherstufung auf Pflegegrad 3?

Eine Höherstufung auf Pflegegrad 3 kann sinnvoll sein, wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag dauerhaft zunimmt. Häufig betrifft dies Menschen, die mittlerweile bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Bewältigung alltäglicher Aufgaben regelmäßig Hilfe benötigen und deren Pflegeaufwand deutlich gestiegen ist. Typische Anzeichen für eine mögliche Höherstufung sind:

  • täglicher und umfangreicher Hilfebedarfe
  • zunehmende Einschränkungen bei der Selbstversorgung
  • höherer Zeitaufwand für pflegende Angehörige
  • regelmäßige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands


Treffen mehrere dieser Punkte zu, kann ein Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse sinnvoll sein. Nach einer erneuten Begutachtung entscheiden der Medizinische Dienst beziehungsweise MEDICPROOF über den passenden Pflegegrad.


Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3

Neben den ausführlich beschriebenen Leistungen stehen Menschen mit Pflegegrad 3 zahlreiche weitere Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem der monatliche Entlastungsbetrag, Pflegeberatung, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, ein Hausnotruf, digitale Pflegeanwendungen sowie Leistungen für die Tages- und Nachtpflege oder die vollstationäre Pflege. Welche Leistungen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Pflegesituation ab. Häufig lassen sich mehrere Leistungen miteinander kombinieren, sodass die Versorgung optimal an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann.


Unsere Empfehlung zu Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 stellt für viele Familien in der häuslichen Pflege einen wichtigen Schritt dar, da der Pflegebedarf nun deutlich höher ist als bei den niedrigeren Pflegegraden. Die höheren Leistungsbeträge eröffnen mehr Möglichkeiten, die häusliche Pflege langfristig sicherzustellen und Angehörige gezielt zu entlasten.

Unsere Empfehlung lautet, die höheren Leistungen nicht isoliert zu betrachten, sondern sinnvoll miteinander zu kombinieren. Besonders das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie das gemeinsame Entlastungsbudget bieten viele Möglichkeiten, die Pflege individuell zu organisieren. Gleichzeitig lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob alle bestehenden Ansprüche tatsächlich genutzt werden.


Häufig gestellte Fragen

Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Pflegegrad 3.